Honorare
Die finanziellen Bedingungen dürfen niemals ein Hindernis für die legitime Durchsetzung der eigenen Rechte sein. Ganz im Gegenteil ist es für die Kanzlei Alphalex Avocats SA Ehrensache, Klienten aller Bereiche und Schichten mit unterschiedlichen finanziellen Mitteln zu vertreten.
Es ist bekannt, dass die Frage der Vergütung von Anwälten für die Klienten Anlass zur Sorge geben kann. Die Kanzlei Alphalex Avocats SA widmet diesem Aspekt ihrer Tätigkeit daher besondere Aufmerksamkeit. Die Stundensätze der in der Kanzlei tätigen Anwälte ist klar festgelegt. Konkret variiert dieser Stundensatz je nach Erfahrung der Anwälte, den Schwierigkeiten des Falles, den Anforderungen bezüglich Schnelligkeit oder Dringlichkeit, die sich auf den Betrieb der Kanzlei auswirken, und den damit verbundenen finanziellen Herausforderungen. In Übereinstimmung mit den üblichen Praktiken des Waadtländischen Anwaltsverbandes (OAV) liegen unsere Referenzsätze zwischen CHF 350,- und CHF 380,- pro Stunde für angestellte Anwälte und zwischen CHF 350,- und CHF 450,- pro Stunde für RA Matthieu Genillod, Gründer und Geschäftsführer der Kanzlei. Diese Sätze verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuern und Auslagen. Die Auslagen werden pauschal auf 5% der Endkosten der Honorare festgelegt.
Der angewandte Tarif kann auf der Grundlage eines Gesprächs mit dem Klienten angepasst werden, um dessen persönliche und finanzielle Situation zu berücksichtigen. Die Kosten für die Leistungen unserer Kanzlei werden in jedem Fall von Anfang an klar vereinbart und entsprechen den Vorgaben des Anwaltsgesetzes (Art. 45).
Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage einer regelmässigen Abrechnung von Vorschüssen auf das Honorar, sowie einer Zwischen- und/oder Endabrechnung. Gegebenenfalls werden in Abstimmung mit dem Klienten Zahlungspläne definiert.
Sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen praktizieren die Anwälte unserer Kanzlei in erster Linie aus Interesse an ihrem Beruf und aus dem Wunsch heraus, für ihre Mandanten erfolgreich zu sein. So wirken unsere Anwälte vor Gericht auch in unprätentiösen Situationen mit der gleichen Professionalität bei Zahlung von Prozesskostenhilfe, d.h. als gerichtlich bestellter Anwalt in Zivil- oder Strafsachen. Sie geben Ihnen bei Ihrem ersten Termin gerne Auskunft zu diesem Thema und unterstützen Sie selbstverständlich bei den weiteren administrativen Schritten.
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